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 35 JAHRE BERUFSERFAHRUNG

IM KFZ-BEREICH

Mein Ziel ist es, den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden zu ermitteln und Sie im Schadenfall bestmöglich zu beraten. Großen Wert lege ich bei meiner Arbeit darauf frei und unabhängig zu sein, d.h. unbeeinflusst von den Interessen einer Versicherung oder Werkstatt. Sichern Sie sich Ihre Ansprüche im Haftpflichtschadenfall - rufen Sie mich an, ich gebe Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Rechten und Möglichkeiten. Selbstverständlich komme ich auch zu Ihnen um einen Ihnen entstandenen Schaden vor Ort aufzunehmen.

Nach Ausbildung zum KFZ-Mechaniker und KFZ-Elektriker genoss ich im Jahr 1987 meine Ausbildung zum KFZ-Mechanikermeister an der Handwerkskammer Köln, wo ich noch im selben Jahr die Prüfung erfolgreich ablegte. Von 1988 bis 1998 war ich als mitarbeitender Werkstattmeister bei einem BMW-Vertragspartner tätig. Daraufhin folgten 6 Jahre als Serviceberater bei einem Volkswagen- und Audi-Partner aus der Region Bitburg-Prüm. 

Seit mehr als 10 Jahren bin ich als freier, unabhängiger und ZAK-zertifizierter KFZ-Sachverständiger tätig.

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Fragen beim Unfall

Wozu benötigt man überhaupt einen eigenen Kfz Gutachter?

Ein freier Kfz Gutachter beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall benötigt.

Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Gutachtens. Bei uns müssen Sie bei eindeutiger Sachlage nicht in Vorleistung gehen.

Darf ich mir selber einen Kfz Gutachter aussuchen?

Ja! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Unfallgutachter Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Reicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt nicht aus?

Als Kfz-Sachverständige werden wir immer wieder gefragt, ob nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall – also bei einem Haftpflichtschaden – die Erstellung eines Kostenvorschlages durch eine Kfz-Werkstatt nicht ausreicht, um den Schaden am eigenen Fahrzeug zu beziffern.

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