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SACHVERSTÄNDIGER EWALD GIERETZ
Ihr KFZ-Sachverständiger in Bitburg-Prüm / Eifel
SCHADENSERMITTLUNG
Bestmögliche Beratung beim Unfall, das ist mein Ziel.
RECHTLICHE AUSKÜNFTE
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FREI & UNABHÄNGIG
Meine Arbeit ist und bleibt unbeeinflusst von Versicherungen und Werkstätten!
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Für die Region:
Orlenbach, Schlossheck, Brandscheid, Watzerath, Pronsfeld, Weinsheim, Rommersheim, Lünebach, Waxweiler, Daleiden, Bleialf, Arzfeld, Prüm, Bitburg, Eifel, Bitburg-Prüm
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Sachverständiger, Ewald Gieretz, Prüm, Orlenbach, Eifel, Bewertungen, Gutachten, Schadenskalkulation, Oldtimergutachten, Unfall, Autounfall, Lackschaden
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Ratgeber - Ihr gutes Recht
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Freie Wahl des KFZ Sachverständigen im Haftpflichtschadensfall
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, steht ihnen ein Sachverständiger Ihrer Wahl zu. Die Kosten für den Sachverständigen trägt in diesem Fall die Versicherung des Unfallgegners.
Bleiben Sie immer Herr des Geschehens und lassen Sie Ihr unfallbeschädigtes Kfz. durch einen unabhängigen Sachverständigen besichtigen und in der Werkstatt ihres Vertrauens Instand setzen.
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Freie Wahl des Rechtsanwalts
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist, zur Wahrung der eigenen Interessen zu empfehlen. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, werden die Kosten des Anwalts von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.
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Bagatellschadengrenze
Die Bagatellschadengrenze für die Erstellung eines Schadengutachtens nach einem unverschuldeten Unfall liegt bei ca. 700,00 €. Unter dieser Summe empfehle ich einen Kostenvoranschlag.
*** Gut zu wissen ***
Haftpflichtschaden:
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.
Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten
($3 Pflichtversicherungsgesetz).
Kaskoschaden:
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall.
ELEKTRO-MOBILITÄT
Durch verschiedene Weiterbildungen und Seminare im Bereich E-Mobilität bin ich befähigt Ihr Elektroauto, ihren Elektroroller oder ihr E-Fahrrad zu begutachten. E-Fahrzeuge erfordern besondere Fachkenntnisse, aufgrund Ihrer Hochvoltsysteme.
Ich habe die Berechtigung HV-eigensichere Systeme spannungsfrei zu schalten und andere Mitarbeiter zu unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug unter meiner Aufsicht durchzuführen.